Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Hilfsmittel für u.a. die Bemessung des Kindesunterhaltes wurde wie üblich angepasst und geändert. Sie wird seit 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben, jedoch zuvor zwischen allen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. abgestimmt.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie für den Regelfall dar. Die Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erstellen die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für Schleswig-Holstein, die ihrerseits nur als Hilfsmittel zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen sollen. Die Düsseldorfer Tabelle im engeren Sinne (Kindesunterhaltstabelle mit Euro-Beträgen ohne Anmerkungen) ist dort im Anhang zu finden.
Die Unterhaltssätze sind in einem Rahmen von 43 Euro (Kinder unter 6 Jahre, Mindestunterhalt) bis 122 Euro (Volljährige bei Elterneinkommen zwischen 9.701 und 11.200 Euro) angehoben worden.
Gleichzeitig wurden die Selbstbehaltssätze erneut spürbar angehoben. Der notwendige Selbstbehalt einer erwerbsstätigen Person gegenüber minderjährigen Kindern z.B. liegt nun bei 1. 450 Euro. Gegenüber Ehegatten, volljährigen Kindern und Eltern/Enkeln liegt der Selbstbehalt deutlich höher und wurde ebenfalls angehoben.
Die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 01.01.2024 finden Sie hier. Die aktuellen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts.