Gesellschaftsrecht | Handelsrecht
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zählt seit Jahrzehnten zur Kernkompetenz von HOECK SCHLÜTER VAAGT. Wir beraten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts - von Unternehmensgründungen, über Neuordnung von Konzernstrukturen, bis zur Vorbereitung und Betreuung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie Joint Ventures im In- und Ausland. Dazu gehört auch die Beratung und Betreuung von Investoren bei der Übernahme von Unternehmen. Wir beraten unsere Mandanten zudem im Handelsrecht, zu allen Vertriebsformen, wie zum Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler, im Franchiserecht und Direktvertrieb.
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit zählt die Beratung bei der Auswahl der richtigen Vertriebsform und der Vertragsgestaltung einschließlich der Vertragsverhandlungen mit dem jeweiligen Vertragspartner. Selbstverständlich führen wir alle mit vertriebsrechtlichen Auseinandersetzungen zusammenhängenden Rechtsstreite vor den nationalen Gerichten, d.h. sowohl Zivilgerichten als auch Schiedsgerichten. Auch im Gesellschaftsrecht verfolgt HOECK SCHLÜTER VAAGT einen integrierten Ansatz: wer berät, muss auch vor Gericht seinen Mann stehen können. Das bedeutet, dass wir für unsere Mandanten stets vorausschauend beraten, damit diese vorher wissen, was im Streitfall passieren kann.
Carsten Ribbrock, LL. M. (M&A)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Mergers & Aquisitions
- Unternehmensrecht
Assistenz anrufen
E-Mail schreiben
Dr. Christina Meß
Tätigkeitsschwerpunkte
- deutsch-dänische Rechtsbeziehungen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Mergers & Aquisitions