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Die neue Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (LBO)

Durch das Gesetz zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften vom 06.12.2021 tritt die neue Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (LBO) zum 01.09.2022 in Kraft.

Das neue Gesetz soll durch eine möglichst vollständige Angleichung an die Musterbauordnung unter Berücksichtigung einiger schleswig-holsteinischen Besonderheiten zu einer einheitlichen Vollzugspraxis in den Ländern führen und die Planungs- und Realisierungsprozesse gerade überregional tätiger Entwurfsverfasser, Bauherren und Investoren erleichtern.

Mit dem Gesetz sind diverse Änderungen der noch bestehenden Rechtslage verbunden, beispielsweise sieht die neue Landesbauordnung  die Verfahrens- bzw. Genehmigungsfreiheit von Stützwänden und geschlossenen Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, (§ 61 Absatz 1 Nr.  7 LBO) vor,  die außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten innerhalb der Abstandsflächen bis an die Grundstückgrenze errichtet werden dürfen, § 6  Absatz 8 LBO.

Die Regelung gilt nicht für den sogenannten Außenbereich.

Die neue Landesbauordnung für Schleswig-Holstein finden Sie hier.

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