Das neue Gesetz soll durch eine möglichst vollständige Angleichung an die Musterbauordnung unter Berücksichtigung einiger schleswig-holsteinischen Besonderheiten zu einer einheitlichen Vollzugspraxis in den Ländern führen und die Planungs- und Realisierungsprozesse gerade überregional tätiger Entwurfsverfasser, Bauherren und Investoren erleichtern.
Mit dem Gesetz sind diverse Änderungen der noch bestehenden Rechtslage verbunden, beispielsweise sieht die neue Landesbauordnung die Verfahrens- bzw. Genehmigungsfreiheit von Stützwänden und geschlossenen Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, (§ 61 Absatz 1 Nr. 7 LBO) vor, die außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten innerhalb der Abstandsflächen bis an die Grundstückgrenze errichtet werden dürfen, § 6 Absatz 8 LBO.
Die Regelung gilt nicht für den sogenannten Außenbereich.
Die neue Landesbauordnung für Schleswig-Holstein finden Sie hier.