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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2022

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Hilfsmittel für die Bemessung des Kindesunterhaltes wurde angepasst und geändert.

Die Düsseldorfer Tabelle- seit 1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben- ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des Kindesunterhaltes und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung verwandt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie da, wird jedoch in der Regel als unvertretbare um nicht modifiziert Festlegung interpretiert.

Für 2022 ist nur eine geringfügige Erhöhung der Tabellenwerte erfolgt. Zu beachten ist jedoch, dass nunmehr Kindesunterhalt in den Einkommensgruppen oberhalb von 5.500,00 € geschaffen worden sind. Dies hat zur Folge dass der ursprüngliche Höchstbetrag in Höhe von 160 % des Mindestunterhaltes nunmehr auf 200 % erhöht ist und somit in den Kindern in gehobenen Einkommens Gruppen eine Teilnahme an den wirtschaftlich guten Verhältnissen der Eltern möglich ist.

Die Selbstbehalte haben sich aktuell nicht geändert und bleiben unverändert. Als wesentliche Änderung in der Praxis stellt sich die Änderung der Fahrtkosten dar. Angesichts der steigenden Kraftstoffpreise werden statt bisher nur 0,30 € pro gefahrenen Kilometer nunmehr 0,42 € berücksichtigt. Dies kann unter Umständen zu einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten führen und eine Abänderung der Kindesunterhaltsverpflichtung nach sich ziehen.

Die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 01.01.2022 finden Sie hier.

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