Zum Jahresbeginn sind erneut die Sätze in der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Dadurch sind die Mindestkindesunterhaltsbeträge um EUR 6 bis EUR 11 gestiegen. Die Sätze betragen jetzt EUR 246 für 0- bis 5-jährige, EUR 297 in der Altersgruppe der 6- bis 11-jährigen, EUR 364 für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren und EUR 335 für Volljährige.
Das Kindergeld ist darüber hinaus um EUR 2 pro Kind angehoben worden. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nunmehr EUR 192, für das dritte Kind EUR 198 und ab dem vierten Kind EUR 223.
Grundsätzlich können bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder alle 2 Jahre Überprüfungen der Unterhaltsansprüche durchgeführt werden.