Schon im letzten Jahr hatte der Gesetzgeber angekündigt, dass bezüglich der Musterwiderrufsbelehrung noch kein Ende der Rechtsstreitigkeiten in Sicht ist. Schon damals kündigte der Gesetzgeber die Arbeit an neuen Änderungen der gerade erst veränderten Widerrufsbelehrung an. Nun ist der Gesetzgeber erneut tätig geworden und hat die Musterwiderrufsbelehrung noch einmal modifiziert. Insbesondere wurden Änderungen bezüglich der Wertersatzpflicht aufgenommen und so auch der seit Jahren zwischen den Instanzgerichten lodernde Streit über die Frage unter welchen Bedingungen ein Verkäufer bei einem Widerruf Wertersatz verlangen kann beendet.
Mit ‘Widerrufsrecht’ getaggte Artikel
15
Nov.
Auch beim Wasserbett keine Wertersatzpflicht nach Widerruf
11
Jun.
Neue Widerrufsregelungen in Kraft getreten
Seit dem 11.06.2010 gelten die im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedeten neuen Regelungen im Fernabsatzrecht. Dazu gehören insbesondere Neuerungen im Widerrufsrecht. Daher müssen alle bislang verwendeten Widerrufsbelehrungen auch an diese neuen Vorgaben angepasst werden.
04
Mrz.



