Schon im letzten Jahr hatte der Gesetzgeber angekündigt, dass bezüglich der Musterwiderrufsbelehrung noch kein Ende der Rechtsstreitigkeiten in Sicht ist. Schon damals kündigte der Gesetzgeber die Arbeit an neuen Änderungen der gerade erst veränderten Widerrufsbelehrung an. Nun ist der Gesetzgeber erneut tätig geworden und hat die Musterwiderrufsbelehrung noch einmal modifiziert. Insbesondere wurden Änderungen bezüglich der Wertersatzpflicht aufgenommen und so auch der seit Jahren zwischen den Instanzgerichten lodernde Streit über die Frage unter welchen Bedingungen ein Verkäufer bei einem Widerruf Wertersatz verlangen kann beendet.
Mit ‘Schadensersatz’ getaggte Artikel
15
Nov.
Auch beim Wasserbett keine Wertersatzpflicht nach Widerruf
08
Feb.
Die Höhe des Schadensersatzes und der Anwaltsgebühren bei filesharing
Im Rahmen der Abmahnpraxis ist es seit langer Zeit umstritten, in welcher Höhe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können. Insbesondere die beauftragten Kanzleien machen im Anschluss an ein entsprechendes Abmahnverfahren horende Anwaltsgebühren geltend.
Mit der Frage, in welche Höhe diese Forderungen zulässig sind, hatte sich jüngst auch das AG Frankfurt zu beschäftigen. (AG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2010, 31 C 1078/09)
In dem zu Grunde leigenden Fall war von der IP-Adresse des Beklagten eine Tonaufnahme in einer Tauschbörse anderen Teilnehmern illegal zum Download angeboten worden.


