Mit ‘Mobilfunk’ getaggte Artikel

0180er Rufnummern – neue Regelungen

Seit dem 01.März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen zu den Preisangaben von 0180er Rufnummern.

Der Gesetzgeber hat diese Regelungen in § 66a TKG verankert.

Eine Neuerung gilt insbesondere für die Angabe von Preisen bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz. Bislang hatte es gereicht, wenn die jeweiligen Anbieter darauf hinweisen, dass die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunk gegenüber denen aus dem Festnetz abweichen.

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Keine weiteren Grundgebühren nach Sperre des Mobilfunkanschlusses

Viele Telekommunikationsanbieter sind zu der Praxis übergegangen, dass sie auch nach Sperre oder Kündigung eines Telefon- oder Mobilfunkanschlusses noch die Grundgebühren bis zum Ende der Laufzeit als Schadensersatz fordern.

In der Praxis treten die Fälle dann auf, wenn ein Kunde sich seit einiger Zeit  mit der Zahlung seiner Rechnungen in Verzug befindet. Die Anbieter werden sodann (im gesetzlich vorgeschriebenen Fall) den Telefonanschluss zunächst für abgehende Anrufe und wenig später auch für eingehende Anrufe sperren

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