Seit dem 01.März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen zu den Preisangaben von 0180er Rufnummern.
Der Gesetzgeber hat diese Regelungen in § 66a TKG verankert.
Eine Neuerung gilt insbesondere für die Angabe von Preisen bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz. Bislang hatte es gereicht, wenn die jeweiligen Anbieter darauf hinweisen, dass die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunk gegenüber denen aus dem Festnetz abweichen.


