Mit ‘Klage’ getaggte Artikel

Wo “Made in Germany” drauf steht, muss auch “Made in Germany” drin sein

Die Gerichte haben sich immer wieder mit waghalsigen Werbeaussagen von Unternehmern auseinander zu setzen. So auch in diesem Fall. Ein Produzent von Besteck-Sets mit Messern, Gabeln, Löfeln und Kaffeelöfeln hatte auf seinen Produktverpackungen der Sets eine schwarz-rot-goldene Flagge mit dem Aufdruck “produziert in Deutschland” in den Verkauf gebracht. Auch in den Packungen lagen Beizettel, auf denen “Made in Germany” aufgedruckt war.

Tatsächlich hatte der Verkäufer allerdings lediglich die Gabel, Löffel und Kaffeelöfel in Deutschland fertigen lassen. Die Messer wurden jedoch auf in Deutschland hergestellten Maschinen in China geschmiedet, umgeschnitten, gehärtet und geschliffen. Dies reichte dem Gericht aus, um von einer unzulässigen Werbung hinsichtlich des Slogans “Made in Germany” auszugehen.

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Örtliche Zuständigkeit bei Wettbewerbsverletzungen im Internet

Seit langer Zeit streiten sich die Befürworter und die Gegner des sogenannten “fliegenden Gerichtsstandes” über den Sinn dieser Regelung. Bei einer Verletzungshandlung im Internet wird eine Zuständigkeit überall dort begründet, wo der Inhalt bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Dies ist in der Konsequenz – wegen der allgegenwärtigen Abrufbarkeit des Internets – überall.

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