Die Gerichte haben sich immer wieder mit waghalsigen Werbeaussagen von Unternehmern auseinander zu setzen. So auch in diesem Fall. Ein Produzent von Besteck-Sets mit Messern, Gabeln, Löfeln und Kaffeelöfeln hatte auf seinen Produktverpackungen der Sets eine schwarz-rot-goldene Flagge mit dem Aufdruck “produziert in Deutschland” in den Verkauf gebracht. Auch in den Packungen lagen Beizettel, auf denen “Made in Germany” aufgedruckt war.
Tatsächlich hatte der Verkäufer allerdings lediglich die Gabel, Löffel und Kaffeelöfel in Deutschland fertigen lassen. Die Messer wurden jedoch auf in Deutschland hergestellten Maschinen in China geschmiedet, umgeschnitten, gehärtet und geschliffen. Dies reichte dem Gericht aus, um von einer unzulässigen Werbung hinsichtlich des Slogans “Made in Germany” auszugehen.

