Durch die sich fortentwickelnde Internetgemeinschaft treten neue Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des world wide web auf. Wegen der allzeit verfügbaren Internetverbindungen können daher auch Probleme am Arbeitsplatz entstehen. Die Nutzung der so genannten Telemedien (elektronische Informations- und Kommunikationsdienste über Internet) ist nicht nur auf den Gebrauch zu Hause beschränkt.
Mit ‘Datenschutz’ getaggte Artikel
02
Mrz.
BVerfG kippt Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung
12
Feb.
Neue Datenschutzregelungen im Arbeitsrecht ,”ELENA”
Seit dem 01.September 2009 gelten neue datenschutzrechtliche Regelungen im Arbeitsrecht.
In § 32 BDSG hat der Gesetzgber eine Regelung zum Umgang mit den Daten der Arbeitnehmer in ein Bundesgesetz aufgenommen. Danach dürfen personenbezogene Daten der Arbeitnehmer nur noch unter ganz eingeschränlen Voraussetzungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden:
- wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderliche ist
- wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist
- zur Aufdeckung von Straftaten (unter Interessenabwägung)


