Seit dem 01.09.2008 gilt eine Regelung, nach der die Anwaltskosten für eine Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf 100€ gedeckelt sind. Nach § 97 a Abs. 2 UrhG ist dies der Fall, wenn es sich bei der Verletzung von Urheberrechten um einen einfach gelagerten Fall und eine erstmalige Abmahnung handelt. Zuvor konnten die Anwälte auch bei einfachen Abmahnungen die vollen Gebühren abhängig vom Streitwert der Angelegenheit geltend machen. Nun mehr hat ein eBay-Shop Betreiber Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung eingereicht (BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2010, 1 BvR 2062/09).
Mit ‘Anwaltskosten’ getaggte Artikel
16
Mrz.
Verfassungsbeschwerde zur Begrenzung der Abmahnkosten ist unzulässig
08
Feb.
Die Höhe des Schadensersatzes und der Anwaltsgebühren bei filesharing
Im Rahmen der Abmahnpraxis ist es seit langer Zeit umstritten, in welcher Höhe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können. Insbesondere die beauftragten Kanzleien machen im Anschluss an ein entsprechendes Abmahnverfahren horende Anwaltsgebühren geltend.
Mit der Frage, in welche Höhe diese Forderungen zulässig sind, hatte sich jüngst auch das AG Frankfurt zu beschäftigen. (AG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2010, 31 C 1078/09)
In dem zu Grunde leigenden Fall war von der IP-Adresse des Beklagten eine Tonaufnahme in einer Tauschbörse anderen Teilnehmern illegal zum Download angeboten worden.

