Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 07.07.2010, VIII ZR 268/07) hat jüngst entschieden, dass der Verbraucher bei Ausübung seines Widerrufrechts nicht mit den Hinsendekosten belastet werden darf. Damit hat der BGH sind der hier bereits dargestellten Entscheidung des EuGH angeschlossen.
BGH wirft neue Fragen zu ungesicherten WLAN-Netzen auf
Lang wurde das Urteil des BGH erwartet. Nun liegen auch die Entscheidungsgründe in Schriftform vor. Wir hatten an dieser Stelle bereits über den Fall berichtet.
Der BGH hat in seinen Urteilgründen nun eindeutig niedergelegt, welche Anforderungen von Anschlussinhabern getroffen werden müssen, um sich einer Haftung bei Rechtsverstößen von dem eigenen Anschluss aus entziehen zu können.
Neue Widerrufsregelungen in Kraft getreten
Seit dem 11.06.2010 gelten die im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedeten neuen Regelungen im Fernabsatzrecht. Dazu gehören insbesondere Neuerungen im Widerrufsrecht. Daher müssen alle bislang verwendeten Widerrufsbelehrungen auch an diese neuen Vorgaben angepasst werden.
Bundesgerichtshof zur Haftung bei WLAN-Anschlüssen
Lange Zeit ist das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Haftung bei ungesicherten WLAN-Anschlüssen erwartet worden. Im Grundsatz ging es in dieser Entscheidung um die Frage, ob der Anschlussinhaber eines ungesicherten WLAN-Netzwerkes für die Rechtsverletzungen haften muss, die in seiner Abwesenheit durch illegalen Up- und Download von Musiktiteln begangen werden.
EuGH: Auch die Hinsendekosten sind bei einem Widerruf erstattungsfähig
Lange Zeit wurde die Entscheidung des EuGH erwartet. Bislang war in den einzelnen Gerichtsbezirken in Deutschland höchst umstritten, ob auch die Hinsendekosten zu erstatten sind, wenn ein Verbraucher den Widerruf eines Fernabsatzvertrages erklärt. Die Erstattungsfähigkeit ist nur bezüglich der Rücksendekosten gesetzlich geregelt.
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Persönlichkeitsrechtverletzungen im Internet
Durch die Möglichkeit der allseitigen internationalen Verfügbarkeit des word wide web stellt sich immer wieder die Frage, welches Gericht zuständig ist, wenn Verletzungshandlungen im Internet vorgenommen werden. Mit dieser Frage hatte sich jüngst auch der BGH auseinander zu setzen. (BGH, Urteil vom 02.03.2010, VI ZR 23/09)
Verfassungsbeschwerde zur Begrenzung der Abmahnkosten ist unzulässig
Seit dem 01.09.2008 gilt eine Regelung, nach der die Anwaltskosten für eine Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf 100€ gedeckelt sind. Nach § 97 a Abs. 2 UrhG ist dies der Fall, wenn es sich bei der Verletzung von Urheberrechten um einen einfach gelagerten Fall und eine erstmalige Abmahnung handelt. Zuvor konnten die Anwälte auch bei einfachen Abmahnungen die vollen Gebühren abhängig vom Streitwert der Angelegenheit geltend machen. Nun mehr hat ein eBay-Shop Betreiber Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung eingereicht (BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2010, 1 BvR 2062/09).
BGH: Zimtkapseln sind keine Medizin
Der BGH hatte jüngst darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Nahrungsmittel auch als Arzneimittel eingestuft werden können. In dem zu Grunde liegenden Fall (BGH, Urteil vom 14.01.2010, I ZR 138/07) hatte ein Unternehmen Zimtkapseln vertrieben, die sie als “diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes im Rahmen eines Diätplans” beworben hat.
Neue Widerrufsregelungen zum 11.06.2010
Erstattung der Hinsendekosten beim Widerruf
Seit langer Zeit ist die Rechtslage unklar. Erklärt ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag den Widerruf, so hat der Deutsche Gesetzgeber lediglich eine Regelung bezüglich der Rücksendekosten in § 357 II BGB aufgenommen. Unter Eintritt bestimmter Voraussetzungen sind danach dem Käufer die Rücksendekosten zu erstatten. Kein Wort hat der Gesetzgeber jedoch zu der Frage verloren, ob auch die Hinsendekosten dem Verbraucher zu erstatten sind.


