Der Bundesgerichtshof hatte jüngst über den Verkauf eines vertu-Handys auf der Internetaktionsplattform eBay zu entscheiden. vertu ist der Hersteller von Luxus-Handys. In den Produkten werden Materialien wie Gold, Platin oder Diamanten mit verarbeitet. Die Handys haben stets eine limitierte Auflage und einen sehr hohen Neupreis von mehreren 1000 €. Mit der Frage, wann ein Kaufpreis für ein solches Handy auf der Handelsplattform eBay im unteren Segment noch angemessen ist, hatte der BGH nun zu entscheiden.
OLG Köln zum Streitwert bei “Bilderklau” im Internet
Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt. Internetnutzer verkaufen privat oder gewerblich Waren über Online-Handelsplattformen. Um die Waren besonders gut in Szene zu setzen, wird dabei auf eine umfangreiche Bebilderung gesetzt. Zahlreiche User haben bei der Verwendung von Bildern jedoch davon abgesehen, aufwendige eigene Aufnahmen und Bildbearbeitungen vorzunehmen, sondern haben einfach mit “copy and paste” Bilder von Mitbewerbern aus dem Internet entnommen und damit sodann ihre eigenen Produkte beworben.
BGH-Urteil zum Verkauf von Software mit Echtheitszertifikaten
Neue Änderungen beim Widerrufsrecht
Schon im letzten Jahr hatte der Gesetzgeber angekündigt, dass bezüglich der Musterwiderrufsbelehrung noch kein Ende der Rechtsstreitigkeiten in Sicht ist. Schon damals kündigte der Gesetzgeber die Arbeit an neuen Änderungen der gerade erst veränderten Widerrufsbelehrung an. Nun ist der Gesetzgeber erneut tätig geworden und hat die Musterwiderrufsbelehrung noch einmal modifiziert. Insbesondere wurden Änderungen bezüglich der Wertersatzpflicht aufgenommen und so auch der seit Jahren zwischen den Instanzgerichten lodernde Streit über die Frage unter welchen Bedingungen ein Verkäufer bei einem Widerruf Wertersatz verlangen kann beendet.
Internetnutzung am Arbeitsplatz – Wie sicher sind private Daten?
Durch die sich fortentwickelnde Internetgemeinschaft treten neue Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des world wide web auf. Wegen der allzeit verfügbaren Internetverbindungen können daher auch Probleme am Arbeitsplatz entstehen. Die Nutzung der so genannten Telemedien (elektronische Informations- und Kommunikationsdienste über Internet) ist nicht nur auf den Gebrauch zu Hause beschränkt.
Wo “Made in Germany” drauf steht, muss auch “Made in Germany” drin sein
Die Gerichte haben sich immer wieder mit waghalsigen Werbeaussagen von Unternehmern auseinander zu setzen. So auch in diesem Fall. Ein Produzent von Besteck-Sets mit Messern, Gabeln, Löfeln und Kaffeelöfeln hatte auf seinen Produktverpackungen der Sets eine schwarz-rot-goldene Flagge mit dem Aufdruck “produziert in Deutschland” in den Verkauf gebracht. Auch in den Packungen lagen Beizettel, auf denen “Made in Germany” aufgedruckt war.
Tatsächlich hatte der Verkäufer allerdings lediglich die Gabel, Löffel und Kaffeelöfel in Deutschland fertigen lassen. Die Messer wurden jedoch auf in Deutschland hergestellten Maschinen in China geschmiedet, umgeschnitten, gehärtet und geschliffen. Dies reichte dem Gericht aus, um von einer unzulässigen Werbung hinsichtlich des Slogans “Made in Germany” auszugehen.
Nutzung eines eBay-Accounts durch einen fremden Nutzer
Erneut hatte sich der BGH mit der Frage auseinander zu setzten, in wie weit Handlungen eines Dritten im Internet bzw. e-commerce zugerechnet werden können. Dabei ging es um die Verwendung eines eBay-Accounts, von dem aus Angebote geschaltet worden sind, ohne, dass diese von dem Accountinhaber freigegeben worden sind.
(Foto: goldenangel / Shutterstock.com)
Erstattung der Anwaltsgebühren bei Abofallen
Viele Internetnutzer kennen die so genannten “Abofallen”. Es wird auf den Seiten der Anbieter suggeriert, dass es sich um kostenlose Informationsangebote handelt, und sobald die personenbezogenen Daten wie Name und Anschrift eingegeben worden sind, erhält der Internetnutzer eine Rechnung für ein zweijähriges Abonement mit einem jährlichen Bezugspreis von 96 €.
DSL nicht verfügbar – keine vorzeitige Kündigung
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung jüngst ein bislang hoch umstrittenes Themengebiet im Bereich des IT-Rechts entschieden. Bislang war immer unklar, wie mit DSL-Laufzeitverträgen zu verfahren ist, wenn der Kunde in ein Gebiet umzieht, in dem gar kein DSL verfügbar ist, aber dennoch eine Restlaufzeit für seinen DSL-Vertrag besteht.


